Schweigen ist die stärkste Verteidigung.

Erstreaktion bei Vorladung

Beschuldigter? Schweigen ist Ihr Recht!

Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, gilt zuerst: Ruhe bewahren! Bei einer polizeilichen Vorladung müssen Sie nicht erscheinen und auch keine Aussage machen. Geben Sie keine spontanen Erklärungen ab! Kontaktieren Sie mich als Anwältin. Ich beantrage Akteneinsicht und berate Sie, ob und wann eine Aussage sinnvoll ist. Kurz: Nicht aussagen – erst Akte beantragen!

  • Ruhe bewahren – bei polizeilicher Vorladung nicht erscheinen, keine Aussage machen, keine spontanen Erklärungen abgeben.
  • Mich als Anwältin kontaktieren – ich beantrage Akteneinsicht und berate Sie, ob und wann eine Aussage sinnvoll ist.
  • Kurz: Nicht aussagen – erst Akte beantragen!
Nicht reden – Anwalt fragen!

In welcher Funktion wurden Sie vorgeladen?

Ich helfe Ihnen in jedem Fall – wichtig ist, dass wir Ihre Rolle im Verfahren genau kennen.

Muss ich zur Vorladung hingehen?

Ob Sie erscheinen müssen, hängt von der Stelle ab, die Sie geladen hat – wir prüfen das für Sie.

Ablauf: Für mehr Transparenz

1

Anruf – Kostenlos!

Kontaktieren Sie mich unverbindlich. Ganz nach dem Motto: Fragen kostet nichts. Sie erzählen mir, was los ist – ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung wie dringend und wie ernst die Sache ist.

2

Antrag auf Akteneinsicht

Ich beantrage sofort Akteneinsicht. Kein langes Warten. Manchmal brauchen jedoch die Behörden lange, um mir die Akte zuzusenden.

3

Besprechung der Ermittlungsakte

Sobald die Ermittlungsakte in meiner Kanzlei eingetroffen ist, vereinbaren wir einen Besprechungstermin – dieser kann telefonisch oder persönlich in der Kanzlei stattfinden. Ich bespreche mit Ihnen, ob die Abgabe einer Stellungnahme sinnvoll ist. In vielen Verfahren kann durch die Abgabe einer Stellungnahme das Verfahren noch im Ermittlungsverfahren eingestellt werden!

4

Vorbereitung Hauptverhandlung

Wenn das Verfahren nicht eingestellt oder im Strafbefehlsverfahren erledigt werden kann, kommt es zum sog. Hauptverfahren. Hier geht es regelmäßig um die Frage, ob eine drohende Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Häufige Fragen zur Vorladung

Die wichtigsten Antworten rund um polizeiliche, staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Vorladungen.

Strafrecht Lösel – Strafverteidigung

Vorladung erhalten? Reagieren Sie richtig

Eine Vorladung kann verunsichern. Daher ist der richtige Umgang entscheidend. Rufen Sie mich an, um jetzt keinen Fehler zu machen.